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VORSTEUERVERGÜTUNGS-

VERFAHREN

IHRE VORSTEHERVERGÜTUNG

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Wenn Sie in Österreich auf Ihrer Geschäftsreise tanken, erhalten Sie einen Beleg mit 20% Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer können Sie nicht in Ihrer deutschen Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abziehen, weil es sich nicht um deutsche Umsatzsteuern handelt. Als Unternehmer sollen Sie aber nicht mit Umsatzsteuer belastet werden – auch nicht mit ausländischer, sofern es sich um betriebliche Ausgaben handelt. Aus diesem Grund gibt es ein Vorsteuervergütungsverfahren, bei dem Sie sich die Steuer zurückerstatten lassen können.

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Vorsteuervergütungsverfahren für folgende Länder

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  • EU Staaten

  • Drittstaaten

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Haben Sie Fragen zum Vorsteuervergütungsverfahren, kontaktieren Sie uns!

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