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VORSTEUERVERGÜTUNGS-

VERFAHREN

IHRE VORSTEHERVERGÜTUNG

Wenn Sie in Österreich auf Ihrer Geschäftsreise tanken, erhalten Sie einen Beleg mit 20% Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer können Sie nicht in Ihrer deutschen Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abziehen, weil es sich nicht um deutsche Umsatzsteuern handelt. Als Unternehmer sollen Sie aber nicht mit Umsatzsteuer belastet werden – auch nicht mit ausländischer, sofern es sich um betriebliche Ausgaben handelt. Aus diesem Grund gibt es ein Vorsteuervergütungsverfahren, bei dem Sie sich die Steuer zurückerstatten lassen können.

Vorsteuervergütungsverfahren für folgende Länder

  • EU Staaten

  • Drittstaaten

Haben Sie Fragen zum Vorsteuervergütungsverfahren, kontaktieren Sie uns!

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